Ich bin Wahlarzt und habe keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Sie haben jedoch immer die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse meine Honorarnote einzureichen. Dann bekommen Sie einen Teil refundiert. Wie hoch dieser Teil ist, hängt sowohl von der jeweiligen Krankenkasse, als auch von meiner erbrachten Leistung ab.
Sie erhalten von der Krankenkasse ca. 80 % jenes Betrages zurück, den ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die gleiche Leistung erhalten würde, abzüglich eines eventuellen Selbstbehaltes.
Bitte beachten Sie meine Absage-Regelung: Vereinbarte Termine müssen bis spätestens 48 Stunden im Vorhinein abgesagt werden, da ich sonst – falls ich den frei gewordenen Termin kurzfristig nicht mit einem anderen Patienten besetzen kann – eine Ausfallgebühr verlangen muss.